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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Firma QUARTIERFREUND e.K., Inh. Felix Borchers, Welfenweg 11, 21357 St. Dionys (im Folgenden: QUARTIERFREUND) und dem Nutzer wie auch deren Rechtsnachfolgern.
(2) Die Firma QUARTIERFREUND erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungsumfang

(1) QUARTIERFREUND bietet Produkte und Dienstleistungen für die Vermittlung von Ferienimmobilien an.
(2) QUARTIERFREUND tritt für Investoren / Eigentümern von Ferienimmobilien als Vermittler auf. QUARTIERFREUND vermittelt und reserviert im Namen des Eigentümers bzw. Mieters Ferienunterkünfte und schließt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers für diesen einen Mietvertrag und wickelt diesen ab.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und QUARTIERFREUND und gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften über QUARTIERFREUND unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage von QUARTIERFREUND, www.quartierfreund.de, einsehbar.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Die durch den Mieter bei QUARTIERFREUND gestellte Buchungsanfrage (Buchungsformular im Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein verbindliches Angebot des Mieters auf Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preisdar. Ist die vom Mieter angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Mieters auf Vertragsabschluss angenommen, erhält der Mieter durch QUARTIERFREUND eine schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung/Mietvertrag, hier sind die Kontaktdaten der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen enthalten. Der Vertrag kommt durch Annahme der Buchung (Buchungsbestätigung/Mietvertrag) und fristgerechter Anzahlung des Mieters zustande. Vertragliche Beziehungen bzgl. der vermittelten Leistungen bestehen nur zwischen dem Mieter und dem Eigentümer.
(2) Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen QUARTIERFREUND und dem Mieter getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Zugang der Buchungsbestätigung/Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises, sowie die Bearbeitungsgebühr zu leisten. Die Restzahlung und event. Kaution auf den Rechnungsbetrag muss bis spätestens 42 Tage vor Anreise dem auf der Buchungsbestätigung/Mietvertrag aufgeführten Konto der Firma QUARTIERFREUND gutgeschrieben sein.
(2) Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 42 Tage vor Anreise - ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
(3) QUARTIERFREUND ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht bei QUARTIERFREUND eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. QUARTIERFREUND ist in diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt und wird dies dem Mieter unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Mieter zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 5 Bereitstellung des Ferienobjektes

(1) Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt gemäß den Vorgaben der übermittelten Anreiseinformationen. In der Regel erfolgt die Schlüsselübergabe kontaktlos über einen Schlüsseltresor.
(2) Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zu verlassen. Hausmüll und eventuell anfallende Kaminasche ist vor der Rückgabe des Mietobjektes zu entsorgen. Der Geschirrspüler ist leer zu räumen. Die Schlüsselrückgabe erfolgt gemäß Vorgabe der Anreiseinformation.
(3) Nicht im Gesamtmietpreis und Endreinigungspreis enthalten sind eventuell erforderliche Reinigungen von Sitzmöbeln und Textilfußbodenbelägen mittels spezieller Reinigungsmethoden. Sowie Mehraufwand für Müllentsorgung, Ausräumen des Geschirrspülers und Entsorgung von Kaminasche.

§ 6 Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter

(1) Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Falle der Schriftform.
(2) Im Falle des Rücktritts ist QUARTIERFREUND als Vertreter des Eigentümers berechtigt, vom Mieter einen Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu leisten sind:
Stornierung bis 7 Tage nach Buchung kostenfrei. Hiervon ausgenommen sind kurzfristige Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Anreise).
In diesem Fall gelten die nachstehenden Bedingungen.
Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise: 20 % des Mietpreises als Schadenersatz zzgl. einer Stornierungsgebühr in Höhe von € 49,00 inkl. MwSt.
Stornierung ab 4 Wochen vor Anreise: 80% des Mietpreises als Schadenersatz zzgl. einer Stornierungsgebühr in Höhe von € 49,00 inkl. MwSt.
Stornierung ab Anreisetag: 100 % des Mietpreises als Schadenersatz zzgl. einer Stornierungsgebühr in Höhe von € 49,00 inkl. MwSt.
Im Falle einer teilweisen oder kompletten Neuvermietung des gebuchten Reise-Zeitraumes werden die Stornierungskosten abzgl. der Stornierungsgebühr nach Ablauf des ursprünglich gebuchten Zeitraumes teilweise oder komplett erstattet.
Alternativ gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen der einzelnen Portale über die der Mieter gebucht hat.
Sofern der Mieter sich dazu entschließt vorzeitig abzureisen, werden die restlichen Übernachtungskosten nicht erstattet.
(3) Der Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig. Der Gast ist berechtigt, QUARTIERFREUND nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist bzw. dass, die durch QUARTIERFREUND ersparten Aufwendungen den Abzugsbetrag übersteigt.
(4) Nimmt der Mieter vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von QUARTIERFREUND zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung.
(5) Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Es wird seitens QUARTIERFREUND der Abschluss einer derartigen Versicherung angeraten.

§ 7 Kündigung und Rücktritt seitens QUARTIERFREUND

(1) QUARTIERFREUND ist nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Mieters ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung.
(2) Bei einer außerordentlichen Kündigung behält QUARTIERFREUND den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die eventuell durch eine anderweitige Belegung des Objektes erlangt werden.
(3) Ein Rücktritt von QUARTIERFREUND vom Vertrag ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, sowie bei ausbleibendem Zahlungseingang des Mietpreises nebst Gebühren - ortsabhängig betrifft dies auch den vollständigen und fristgerechten Zahlungseingang der Kurabgabe. Der Mietvertrag gilt in diesem Fall als nicht zustandegekommen.

§ 8 Obliegenheiten des Mieters

(1) Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit QUARTIERFREUND. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist QUARTIERFREUND berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
(2) Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit QUARTIERFREUND mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der Mieter.
(3) Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.
(4) Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch QUARTIERFREUND oder des beauftragten Reinigungsunternehmens/Objektservice. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe / des Objektes durch den Mieter ist QUARTIERFREUND oder das beauftragte Reinigungsunternehmen/Objektservice berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Mieter zu berechnen.
(5) Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind gesondert zu entrichten. Für die Berechnung der Kurabgabe erhält der Mieter vor Anreise einen Meldebogen übermittelt, der ausgefüllt vom Mieter an QUARTIERFREUND zurück zu senden ist. Nach Zugang des ausgefüllten Meldebogens wird die Kurabgabe berechnet und entsprechende Zahlungsaufforderung an den Mieter übermittelt.
Der rechtzeitige Zahlungseingang der Kurabgabe vor Anreise ist Grundlage für das Zustandekommen des Mietvertrages. Sofern keine Zahlung der Kurabgabe geleistet wird, ist eine Anreise nicht möglich. Es fallen Stornierungsgebühren i.H.v. 100% des Mietpreises als pauschaler Schadenersatz an.
(6) Der Mieter und die mitreisenden Personen versichern, dass die im Rahmen der Beherbergung geltenden Verordnungen und Erlasse der Landesregierungen des Heimatortes und des Urlaubsortes, zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 beachtet werden, sowie ggf. erforderliche Nachweise (bspw. ärztliches Attest / negativer Corona-Test und/oder Quarantäne-Zeiten) gegenüber den behördlichen Stellen beigebracht werden können.
(7) Der Mieter und die mitreisenden Personen versichern im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung während des Aufenthalts umgehend die Rückreise nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts an den Erstwohnsitz anzutreten und Kosten und Organisation hierfür selbst zu übernehmen. Außerdem versichert der Mieter, dass die Ferienunterkunft nur von Personen, denen der Kontakt nach der geltenden Corona-BekämpfungsVO des Landes in der jeweils geltenden Fassung erlaubt ist, bezogen wird und weder er selbst, noch einer der mitreisenden Personen respiratorischen Symptome aufweisen.

§ 9 Leistungsstörungen/Haftung

(1) Mängel am Mietobjekt, sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind QUARTIERFREUND unverzüglich nach Kenntniserlangung und während des Aufenthaltes schriftlich anzuzeigen. Soweit zumutbar ist dem zuständigen Objektservice vor Ort die Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
(2) Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Mieters aus dem Vertrag, soweit eine dem Mieter zumutbare Abhilfe durch den Objektservice vor Ort oder QUARTIERFREUND möglich gewesen wäre.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
(4) Der Mieter haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.
(5) QUARTIERFREUND und der Eigentümer haften nicht für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Mieter durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, es sei denn, dass QUARTIERFREUND oder dem Eigentümer eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind beschränkt, es sei denn es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
(6) Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden beim Mieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit QUARTIERFREUND für einen dem Mieter entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
(7) QUARTIERFREUND haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Mieter eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 10 Abgrenzung Reiseveranstalter-/ Reisevermittlertätigkeit

QUARTIERFREUND vermittelt im Auftrag der Eigentümer und ist kein Reiseveranstalter.
Abgrenzungsmaßstab ist § 651 a Abs. 2 BGB
Das von QUARTIERFREUND vermittelte Ferienobjekt ist nicht unser Eigentum.
QUARTIERFREUND ist als Vermittler im Namen und auf Rechnung des Eigentümers tätig.
QUARTIERFREUND ist mit Vertretungsmacht des jeweiligen Eigentümers bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermittlung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln.
Ein Mietvertrag kommt ausschließlich mit dem Eigentümer zustande und wird lediglich im Auftrag übermittelt.
Zahlungen und Zahlungsbedingungen sind durch den Eigentümer geregelt und gewünscht.
Nach erfolgter Vermittlung erhält der Mieter von QUARTIERFREUND eine Buchungsbestätigung / Rechnung in Form eines Mietvertrages, der im Auftrag der Eigentümer, durch uns für sie versendet wird. Die Zahlungsbedingungen und Formalitäten wie Stornierung, Rücktritt werden hier in den AGB ́s gesondert erläutert.
Die Eigentümer werden durch QUARTIERFREUND über eine erfolgte Vermittlung informiert.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.